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Familienrecht

Seit vielen Jahren begleiten wir Menschen bei der Klärung ihrer familienrechtlichen Probleme. Im Streitfall versuchen wir zunächst, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Dabei suchen wir auch vielfach das direkte Gespräch mit der Gegenseite.

Wenn alle außergerichtlichen Bemühungen gescheitert sind, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten vor den Familiengerichten der zuständigen Amtsgerichte und Oberlandesgerichte in ganz Deutschland.

Wir beraten und vertreten bei allen familienrechtlichen Fragen, insbesondere zu den Themen:

  • Unterhalt für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder,
  • Scheidungsverfahren (Ablauf, Kosten),
  • Scheidung und Steuern,
  • Scheidung und Erbrecht,
  • Internationales Ehe- und Familienrecht.
  • Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Hausrat, Mietwohnungen etc.)
  • gemeinsames und alleiniges Sorgerecht für eheliche und nichteheliche Kinder,
  • Umgangsrecht,
  • Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft,
  • gesetzlicher und schuldrechtlicher Versorgungsausgleich,
  • Vor- und Nachteile einer Scheidung,

Zur Vermeidung einer Auseinandersetzung raten wir grundsätzlich zu rechtzeitigen vertraglichen Regelungen wie Eheverträgen sowie Verträge für nichteheliche Partnerschaften oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die an die individuelle Situation angepasst werden.