Wir ziehen Forderungen für Sie ein. Bevor es zu einem Forderungseinzug kommt, muss zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger eine offene Forderung bestehen, mit deren Zahlung sich der Schuldner in Verzug befindet. Grundlage für die Zahlungspflicht ist regelmäßig ein Vertrag, meistens ein Kaufvertrag sowie eine prüffähige Rechnung. Auch sie gehört zum Forderungseinzug und ist dafür maßgeblich, dass der Schuldner zur Leistung verpflichtet ist.