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Vertragsrecht

Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielgestaltig.

Zu diesem Bereich gehören der Kaufvertrag ebenso wie Dienstverträge oder Werkverträge.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Mit einem klaren und verständlichen, den Willen der Parteien eindeutig wieder gebenden Vertrag können spätere Zerwürfnisse zwischen Geschäftspartnern häufig von vorn herein verhindert werden. Wir entwerfen Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Wir vertreten und beraten Sie bei

  • Kaufverträgen
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Darlehensverträgen
  • Werkverträgen
  • Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Reiseverträgen,
  • Rücktritt, Minderung des Reisepreises
  • Telefondienstverträgen,
  • Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Dienstverträgen
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsprüfung
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