Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Ärzten sowie Krankenhäusern. Wir unterstützen insbesondere bei den Themen:
Nachweis von ärztlichen Behandlungsfehlern (sogen. Kunstfehler und Aufklärungsfehler)
Durchsetzung von Schmerzensgeld sowie Schadensersatz
Vertretung in sämtlichen weiteren Belangen des Arzthaftungsrechts.
Dabei bieten wir die Vertretung unserer Mandantinnen und Mandanten in den Gutachterverfahren vor der ärztlichen Gutachterkommission, vor den Schlichtungsstellen oder beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) an und kümmern uns um die Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen. Unser Leistungsspektrum umfasst auch das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung und alle Fragen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung.